KI im Unternehmen: Haftung und Urheberrecht mit Dennis Engbrink
Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen hinken oft hinterher. Wer haftet, wenn eine KI urheberrechtlich geschütztes Material ausspuckt? Darf man ein KI-generiertes Logo als Marke anmelden? Und welche Firmendaten dürfen Mitarbeiter überhaupt in ChatGPT eingeben? Im Podcast Kollegin KI von Podstars by OMR taucht Host Max Mundhenke tief in dieses juristische Minenfeld ein. An seiner Seite hat er den Rechtsanwalt Dennis Engbrink von der Kanzlei Zirngiebel, der auf geistiges Eigentum und Medienrecht spezialisiert ist. Gemeinsam klären sie die drängendsten Fragen, die sich Unternehmen und Kreative stellen müssen, um KI rechtssicher zu nutzen, und zeigen, dass die Verantwortung am Ende immer beim Menschen liegt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kein Urheberrecht für die Maschine: Reine KI-Erzeugnisse genießen in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz, da dieser eine menschliche Schöpfung voraussetzt. Je größer und nachweisbarer der menschliche kreative Anteil am Endergebnis, desto eher kann ein Schutz bestehen.
- Markenschutz ist möglich: Im Gegensatz zum Urheberrecht kann ein mit KI generiertes Logo als Marke eingetragen werden. Hier zählt nicht die schöpferische Herkunft, sondern allein die Unterscheidungskraft des Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen.
- Der Nutzer haftet: Wenn eine KI Inhalte generiert, die die Rechte Dritter verletzen - etwa ein Musikstück, das einem bekannten Song ähnelt -, haftet die Person, die diesen Inhalt verwendet und veröffentlicht, nicht der KI-Anbieter.
- Vorsicht beim Input: Das Hochladen von personenbezogenen Daten (Kundendaten, Mitarbeiterinformationen) oder Geschäftsgeheimnissen in öffentliche KI-Tools ist ein erhebliches rechtliches Risiko. Es stellt oft einen Datenschutzverstoß dar und kann zum Abfluss wertvollen Know-hows führen.
- Kennzeichnungspflicht für Deepfakes: Der EU AI Act schreibt eine Kennzeichnungspflicht vor allem für sogenannte Deepfakes vor - also KI-Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so authentisch nachbilden, dass eine Täuschungsgefahr besteht. Eine einfache Bildoptimierung durch KI fällt nicht darunter.
Wem gehört die KI-Kunst? Urheberrecht vs. Markenrecht
Eine der zentralen Fragen, die Dennis Engbrink im Gespräch beleuchtet, ist die nach dem Eigentum an KI-generierten Inhalten. Er stellt klar, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht gibt. Das deutsche Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass ein Mensch der Schöpfer ist. Da eine KI diese Bedingung nicht erfüllt, sind ihre reinen Erzeugnisse - seien es Texte, Bilder oder Kompositionen - in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Max wirft ein, dass aufwendiges Prompting doch eine menschliche Leistung sei. Dennis räumt ein, dass dies ein Graubereich ist. Je detaillierter und kreativer der menschliche Input und je stärker das Ergebnis dadurch geprägt wird, desto eher könnte ein Gericht in Zukunft einen Schutz anerkennen. Der Nachweis dafür liegt jedoch beim Nutzer, der im Streitfall den Entstehungsprozess dokumentieren muss.
Völlig anders sieht es im Markenrecht aus. Wenn Du ein Firmenlogo mit einer KI wie Midjourney erstellst, kannst Du dieses problemlos als Marke anmelden. Hier prüft das Amt nicht die Originalität oder die Schöpfungshöhe, sondern lediglich, ob das Zeichen geeignet ist, Dein Unternehmen von anderen zu unterscheiden. Der Entstehungsprozess, ob von Hand gezeichnet oder von einer KI generiert, ist dabei irrelevant.
Die große Unbekannte: Haftung und die Trainingsdaten
Ein oft unterschätztes Risiko liegt im Output der KI. Large Language Models werden mit riesigen Datenmengen trainiert, deren Herkunft oft unklar ist. Was passiert, wenn ChatGPT einen Text ausgibt, der einem geschützten Werk stark ähnelt, oder ein KI-Musiktool eine Melodie komponiert, die wie ein bekannter Hit klingt? Dennis macht unmissverständlich klar: Die Verantwortung liegt bei demjenigen, der den Inhalt nutzt. Du bist als Content-Manager oder Unternehmer dafür haftbar, was Du veröffentlichst, ganz gleich, ob Du es selbst geschrieben oder von einer KI hast generieren lassen.
Diese Problematik zeigt sich aktuell in Klagen wie jener der GEMA gegen OpenAI und Suno. Es geht um die Frage, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als Trainingsdaten ohne Zustimmung legal ist. Ein erstes Urteil gegen OpenAI deutet darauf hin, dass Gerichte hier eine Rechtsverletzung sehen. Für Nutzer bedeutet das: Prüfe KI-generierte Inhalte immer kritisch auf mögliche Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken, bevor Du sie veröffentlichst.
Kennzeichnungspflicht nach dem AI Act: Mehr als nur ein Label
Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act rückt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in den Fokus. Max zieht einen Vergleich zur anfänglichen Verwirrung bei der Werbekennzeichnung auf Instagram, wo aus Unsicherheit fast alles als Werbung markiert wurde. Dennis Engbrink gibt hier Entwarnung und präzisiert, was das Gesetz wirklich verlangt. Es geht nicht darum, jedes Bild, das mit einer KI-Funktion im Smartphone optimiert wurde, zu kennzeichnen.
Der Kern der Regelung zielt auf sogenannte Deepfakes. Das sind KI-generierte oder -manipulierte Audio-, Bild- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Orten oder Ereignissen täuschend echt ähneln. Wenn ein solcher Inhalt das Potenzial hat, eine Person in die Irre zu führen und sie glauben zu lassen, es sei authentisch, muss er klar als KI-Produkt gekennzeichnet werden. Das Ziel ist Transparenz und die Verhinderung von Desinformation.
Das unsichtbare Risiko: Was Du in eine KI hochlädst
Neben dem Output ist auch der Input eine juristische Gefahrenzone. Viele Mitarbeiter nutzen KI-Tools, um E-Mails zu beantworten oder Dokumente zusammenzufassen, und kopieren dabei bedenkenlos sensible Informationen in die Eingabemaske. Dennis vergleicht diesen Vorgang mit dem Ausdrucken von Kundendaten und dem Verschicken an einen unbekannten Dritten auf den Cayman Islands. Genau das passiert technisch gesehen: Die Daten verlassen das Unternehmen und werden auf externen Servern verarbeitet - oft in den USA oder China.
Dies birgt zwei große Risiken: Zum einen einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wenn personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben werden. Zum anderen den unkontrollierten Abfluss von internem Know-how und Geschäftsgeheimnissen. Selbst wenn Anbieter damit werben, Eingaben nicht zum Training zu nutzen, bleibt die Frage, wer alles Zugriff auf die Daten hat.
Praktische Schritte für den sicheren KI-Einsatz
Um KI rechtssicher im Unternehmen zu etablieren, ohne die Innovation auszubremsen, empfiehlt Dennis Engbrink eine strategische Herangehensweise. Es geht nicht darum, die Nutzung zu verbieten, sondern sie in geordnete Bahnen zu lenken.
- Klare interne Richtlinien schaffen: Definiere unmissverständlich, welche Arten von Daten niemals in öffentliche KI-Tools eingegeben werden dürfen. Dazu gehören personenbezogene Daten, vertrauliche Kundeninformationen und strategische Geschäftsgeheimnisse. Das Need-to-know-Prinzip sollte hier als Leitsatz dienen: Gib nur die Informationen preis, die für die Aufgabe absolut notwendig sind.
- Auf sichere Enterprise-Lösungen setzen: Statt auf kostenlose Public-Versionen sollten Unternehmen in professionelle KI-Tools investieren, die spezielle Enterprise-Lizenzen anbieten. Diese garantieren oft, dass die Daten nicht zum Training der Modelle verwendet werden und bieten einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) an. Dieses juristische Instrument stellt sicher, dass der externe Anbieter die gleichen Datenschutzpflichten wie das eigene Unternehmen einhält.
- Mitarbeiter umfassend schulen: Die besten Richtlinien sind nutzlos, wenn die Mitarbeiter sie nicht kennen oder verstehen. Regelmäßige Schulungen sind entscheidend, um ein Bewusstsein für die Risiken im Umgang mit Daten und Urheberrechten zu schaffen. Erkläre nicht nur das Was, sondern auch das Warum hinter den Regeln.
- Den Output immer kritisch prüfen: Bevor KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden, muss ein Mensch sie prüfen. Kontrolliere Texte, Bilder und Musik auf unbeabsichtigte Ähnlichkeiten zu geschützten Werken. Denke daran: Die letzte Verantwortung liegt immer bei Dir, nicht bei der KI.
Themen
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI aus dem Transkript der Podcast-Episode generiert.
Alle Inhalte auf Botcaster beruhen auf öffentlich zugänglichen Podcasts rund um Künstliche Intelligenz. Wir fassen die Episoden nach bestem Wissen zusammen, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Inhalte. Die Rechte an den Original-Podcasts und -Inhalten liegen ausschließlich bei den jeweiligen Urheber:innen.
Shownotes
In dieser Episode von „Kollegin KI“ spricht Host Max Mundhenke mit Rechtsanwalt Dennis Engbrink über die ein brennendes Thema – die rechtlichen Grauzonen bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz. Seine zentrale These: Da KI-generierter Output mangels menschlicher Schöpfungshöhe in der Regel keinen Urheberrechtsschutz genießt, haften am Ende allein Nutzer*innen für potenzielle Urheberrechtsverletzungen der KI. Dennis Engbrink beleuchtet, wie Markenrecht für KI-Logos funktioniert, ab wann Deepfakes nach dem neuen AI Act gekennzeichnet werden müssen und warum der Upload sensibler Kundendaten in öffentliche Sprachmodelle ein datenschutzrechtliches Desaster ist. Ein unverzichtbarer Leitfaden für rechtskonforme KI-Nutzung im modernen Arbeitsalltag.
Das sind die Themen der „Kollegin KI“-Episode mit Dennis Engbrink:
Urheberrecht bei KI-Kreationen: Warum selbst mühsam geschriebene Prompts einen rechtlich am Ende doch nicht zur Schöpfer*in machen und KI-generierter Output schutzlos bleibt. Markenrecht für Logos: Wieso sich KI-generierte Grafiken trotzdem problemlos als Marke eintragen lassen, da hierfür andere Kriterien als beim Urheberrecht zählen. AI Act und Kennzeichnungspflicht: Welches Täuschungspotenzial ein KI-Inhalt besitzen muss, um als Deepfake unter die strengen Kennzeichnungsregeln der EU zu fallen. Haftung bei Urheberrechtsverletzungen: Was hinter den GEMA-Klagen gegen Suno und OpenAI steckt und wieso am Ende doch Anwender*innen haften, der den KI-Output veröffentlicht. Datenschutz im Unternehmen: Welche Rechte der Upload von Kunden-E-Mails in Chatbots verletzt und was es für eine sichere Datenverarbeitung durch KI braucht. KI-Einsatz im Arbeitsalltag: Wie ein IT-affiner Anwalt mithilfe einer abgesicherten Kanzlei-KI lästige Pflichtaufgaben delegiert, um sich voll auf die strategische Beratung zu konzentrieren. Der Chatbot zur Folge: https://bio.to/KolleginKI_Chatbot Mehr über Dennis: https://zirngibl.de/anwalt/s-dennis-engbrink/ Max bei Linkedin: https://www.linkedin.com/in/tomkraftwerk/
Jetzt reinhören: TechVisite - Die Zukunft der Gesundheit mit Dr. Jens Baas. Spannende Gespräche mit Georg Kofler, Yael Adler und Ariel Stern über KI, Innovationen und die Zukunft des Gesundheitswesens. Jetzt überall hören, wo es Podcasts gibt!
Produktion: Podstars by OMR